KJP - Praxis in Kirchentellinsfurt - Ablauf und Formalitäten


Formular, Hand, Stift

Vor Aufnahme einer Psychotherapie finden mehrere "Sprechstunden" statt. In dieser Phase wird entschieden, welches Therapieverfahren sich eignet (vgl. Angebot) und ob die Behandlung überhaupt in dieser Praxis erfolgen kann.
Sind Medikamente erforderlich, arbeiten wir mit einem Kinder- und Jugendpsychiater zusammen, da wir selbst KEINE Medikamente verschreiben dürfen.
Für eine psychotherapeutische Behandlung muss sowohl beim Kind/Jugendlichen als auch bei den Eltern eine Behandlungs- und Veränderungsmotivation vorliegen, damit die Psychotherapie erfolgreich sein kann. Ohne eine dementsprechend günstige Prognose darf kein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.

Psychotherapeuten verfügen über ein so genanntes "Erstzugangsrecht". Das heißt, dass Sie ohne Überweisung eines Arztes unter Vorlage der Krankenversicherungskarte in die Praxis kommen können. Zunächst lernen wir uns dann im Rahmen mehrerer individuell vereinbarter Sprechstundentermine kennen. Soll eine akute Krise behandelt werden, können formlos 12 Einzel- und 3 Bezugspersonensitzungen stattfinden. Wenn die Behandlung danach weitergehen soll, wird bei der Krankenkasse ein Therapieantrag eingereicht. Für diesen ist dann ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich, den der Kinder- oder Hausarzt auf meine Anforderung hin ausstellt. Erst nach erfolgter Bewilligung durch die Krankenkasse kann die eigentliche Therapie beginnen. (Gesetzlich versicherte) Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können auch ohne vorheriges Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie beginnen und den Antrag selbst unterschreiben.
Die Praxis nimmt an den PT-Facharztverträgen BKK-VAG und BKK-GWQ teil. Für die Versicherten ist eine unkomplizierte Einschreibung in diese Verträge über die Praxis möglich. Weitere Formalitäten sind nicht erforderlich. Ob Ihre Betriebskrankenkasse am Facharztvertrag teilnimmt, klären wir beim Erstgespräch ab.
In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen auf Antrag die Kosten für ambulante Psychotherapie. Erkundigen Sie sich am besten bereits vor der Kontaktaufnahme zur Praxis, in welchem Umfang dies bei Ihrer Versicherung der Fall ist. Psychotherapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP ab (entspricht GOÄ). Die Praxis arbeitet mit einer privatärztlichen Verrechnungsstelle zusammen, die Ihnen die Rechnung zustellt, welche Sie dann an Ihre Versicherung zur Erstattung weiterleiten.
Liegt keine psychische Störung von Krankheitswert vor, oder handelt es sich um die Abklärung einer etwaigen intellektuellen Hochbegabung, ist die Krankenversicherung nicht zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. Darüber hinaus können Sie sich auch von vornherein entscheiden, die Kosten der Sitzungen selbst zu tragen und müssen dann keinerlei Formalitäten durchlaufen oder spätere Nachteile beim Abschluss einer BU-Versicherung o.ä. befürchten. Die Abrechnung erfolgt nach GOP/GOÄ analog zu den Privatversicherten (vgl. oben).

Weitere Informationen zum Thema Hochbegabung finden Sie hier.
 
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